1. Karte
Die INSIDER CARD ist persönlich, nicht übertragbar und, sofern Sie eine INSIDER CARD mit Zahlfunktion erhalten haben, bei Erhalt sofort mit Kugelschreiber im Unterschriftenfeld auf der Kartenrückseite zu unterschreiben. Die INSIDER CARD ist in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig und sicher vor Zugriffen Dritter aufzubewahren.
2. Zahloption
Die PKZ Burger-Kehl & Co. AG (im Folgenden als «PKZ» bezeichnet) ist Herausgeberin der INSIDER CARD und gewährt Ihnen auf Ihrem Insider-Konto nach Möglichkeit eine Zahloption gemäss den vorliegenden Vertragsbestimmungen. Die INSIDER CARD kann damit als bargeldloses Zahlungsmittel bei allen PKZ MEN und PKZ WOMEN Filialen in der Schweiz sowie bei PKZ.CH eingesetzt werden. Die Verfügbarkeit der Zahloption setzt eine Kreditfähigkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Sie erklären sich damit einverstanden, dass PKZ die Erfüllung ihrer Pflichten gemäss dem vorliegenden Vertrag auf Dritte übertragen kann.
2a. Kreditfähigkeitsprüfung
PKZ ist gesetzlich verpflichtet, für Kreditlimiten ab CHF 500.– eine erweiterte Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen. Dies geschieht namentlich anhand der gemachten Angaben über die Einkommensverhältnisse sowie durch Anfrage bei einer externen Auskunftsstelle für Kredit- und Wirtschaftsinformationen oder bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO). Der Karteninhaber/Antragsteller ermächtigt PKZ bzw. deren beauftragte Partnerfirma, sämtliche für die Prüfung der Kreditfähigkeit sowie für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrages benötigten Auskünfte einzuholen. PKZ behält sich vor, Ihren Antrag auf die Zahloption abzulehnen. Ein Grund oder eine Grundangabe ist dabei nicht erforderlich.
2b. Kreditlimite
Ihre Kreditlimite wird Ihnen bei der Zustellung der INSIDER CARD mitgeteilt. Sie beträgt maximal CHF 3000.–. Massgeblich für die Vergabe und Aufrechterhaltung der Kreditlimite sind die allgemeine Bonität sowie die Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen. PKZ ist berechtigt, die gewährte Kreditlimite jederzeit anzupassen und wird Sie schriftlich davon in Kenntnis setzen. Sie können eine Anpassung Ihrer Kreditlimite jederzeit auch selbst beantragen. PKZ entscheidet frei, ob sie Ihrem Antrag nachkommt. Sie verpflichten sich, die Zahloption der INSIDER CARD nur so weit zu verwenden, als Sie zur vertragsgemässen Rückzahlung in der Lage sind.
2c. Recht auf Widerruf/Beendigung des Kreditverhältnisses
Sie können bis zum vierzehnten Tag nach der Unterzeichnung des Vertrages eine schriftliche Widerrufserklärung der Post übergeben.
2d. Unterschrift auf dem Kassen-Bon/Zahlung im Onlineshop
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Kassen-Bon oder durch die Eingabe der Prüfziffer (CVC) Ihrer Insider Card und Auslösung der Zahlung im Onlineshop gilt PKZ als von Ihnen ermächtigt, Ihr Insider-Konto zu belasten. Sie anerkennen solche Belastungen und gleichzeitig die entsprechende Schuld.
2e. Rechnung, Haftung und Zahlungsmodalitäten
Alle Warenbezüge und Dienstleistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung (Kontoauszug) gestellt. Verrechnete Gebühren enthalten die MwSt. Der monatliche Kontoauszug gilt als anerkannt, wenn Ihre schriftliche Beanstandung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum des Kontoauszugs bei PKZ eintrifft. Reklamationen wegen mangelhafter Dienstleistungen oder Waren sind direkt bei der Filiale anzubringen, wo der entsprechende Einkauf getätigt wurde. Ihre Pflicht, die Schuld gemäss Kontoauszug für solche Dienstleistungen oder Waren zu bezahlen, besteht unabhängig von Ihren Beanstandungen. Kann die INSIDER CARD nicht verwendet werden, oder steht das Insider-Konto vorübergehend nicht zur Verfügung, haben Sie keinerlei Schadenersatzansprüche. Nach Erhalt des Kontoauszugs haben Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten zur Bezahlung des Rechnungssaldos:
a) Zahlung des gesamten Rechnungssaldos gemäss Kontoauszug. Diese Zahlung muss bis spätestens am letzten Tag des Kalendermonats, in welchem der Kontoauszug ausgestellt wurde, erfolgt sein.
b) Zahlung eines beliebigen Betrages, mindestens aber 10 % des Rechnungssaldos gemäss Kontoauszug (im Minimum jedoch CHF 50.– bzw. den ausstehenden Rechnungssaldo, falls dieser kleiner als CHF 50.– ist) bis am letzten Tag des Kalendermonats, in welchem der Kontoauszug ausgestellt wurde.
Bei Zahlungsart b) sowie bei rückständigen Zahlungen berechnet PKZ einen Jahreszins von 11,9 % auf dem ausstehenden Rechnungssaldo ab Fälligkeit. Sofern Sie innerhalb der ersten 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, gilt für sämtliche in dieser Zeit getätigten Bezüge die Zahlungsart a). Falls Sie die Zahlungen gemäss a) oder b) nicht in den vorgenannten Fristen geleistet haben, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug (Verfalltagsgeschäft). Beim ersten Zahlungsverzug wird auf dem nächsten Kontoauszug nebst den nicht bezahlten Rechnungsbeträgen, den neuen Rechnungsbeträgen und dem aufgelaufenem Zins eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben, beim zweiten Zahlungsverzug eine weitere Mahngebühr von CHF 20.–. Im Verzugsfall kann PKZ die INSIDER CARD und allfällige Zusatzkarten sperren und eine Sperrgebühr von CHF 10.– pro Karte in Rechnung stellen. Weitere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Zahlungseinzug entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Für allfällige Adressnachforschungen sowie für LS V/DD-Rücklastschriften wird eine Umtriebsgebühr von CHF 10.– in Rechnung gestellt.
3. Verlust
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer INSIDER CARD sofort: Tel.-Nr. 0848 759 759, Fax-Nr. 044 736 33 00 oder per E-Mail insider@pkz.ch. Sie haften vollumfänglich und vorbehaltlos bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung für jede Benutzung Ihrer INSIDER CARD maximal im Rahmen Ihrer Kreditlimite, auch missbräuchliche Benutzungen durch Dritte. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Verlustmeldung bei PKZ haften Sie nicht mehr für einen allfälligen Missbrauch Ihrer INSIDER CARD durch Dritte.
4. Datenschutz/Verwendung der Daten
Der Karteninhaber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in der Datenbank von PKZ, bzw. deren beauftragten Partnerfirma, registriert sind und bearbeitet werden. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass seine Daten von PKZ für Marketingzwecke verwendet werden.
5. Kündigung
Die INSIDER CARD kann von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Nach erfolgter Kündigung darf die Karte bei Schadenersatzfolge nicht mehr eingesetzt werden, jedoch haften Sie bis zum Eintreffen der Kündigung bei PKZ weiterhin für deren Gebrauch bzw. Missbrauch. Ausstehende Zahlungsverpflichtungen sind unabhängig von der Kündigung gemäss den Zahlungsmodalitäten in Ziffer 2e zu leisten. Die Rückgabe der INSIDER CARD an PKZ gilt als Kündigung. PKZ kann die Zahloption Ihrer INSIDER CARD schriftlich insbesondere dann fristlos kündigen, wenn Sie mit Zahlungen im Verzug sind. Die Kündigung im Verzugsfalle hat zur Folge, dass die Zahloption Ihrer INSIDER CARD sofort gesperrt wird und ungültig ist und der Restsaldo innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig wird. In allen Fällen ist der Jahreszins auch nach der Kündigung der Zahloption der INSIDER CARD bis zur vollständigen Tilgung der noch an PKZ zu bezahlenden, in der gesetzten Frist aber nicht bezahlten Beträge geschuldet.
6. Änderungen/Mitteilungen
PKZ behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen jederzeit mittels schriftlicher Anzeige zu ändern. Sämtliche Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie diese nicht innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Änderung bei PKZ Burger-Kehl & Co. AG , Postfach, 8010 Zürich, schriftlich beanstanden. Darüber hinaus sind Änderungen dieser Vertragsbestimmungen nur schriftlich möglich. Namens- oder Adressänderungen sowie die Ihre Kreditfähigkeit tangierende Veränderung Ihrer Einkommens- oder Vermögensverhältnisse sind unverzüglich schriftlich an PKZ mitzuteilen.
7. Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen, Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der vorliegende Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, wobei zwingende Gerichtsstände vorbehalten bleiben.
Urdorf, 1. Februar 2017